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Ausschließungsgründe

  •  Beachten die Erziehungsberechtigten die Richtlinien der Einrichtung, bzw. des Trägers (siehe Vertrag, z. B. anhaltendes unentschuldigtes Fehlen) nicht oder werden die Elternbeiträge nicht rechtzeitig gezahlt, kann das Kind vom Besuch der Tageseinrichtung ausgeschlossen werden.
  • Seit dem 01. März 2020 dürfen Kinder ohne einen nachgewiesenen Masernimpfschutz nicht mehr in den Kindergarten aufgenommen werden!